recyfy

Nutzungsbedingungen

Stand: März 2021

1 Anwendungsbereich

1.1 Die WR Wertstoffbörse Recycling GmbH & Co. KG, Urbanstrasse 71, 10967 Berlin („Plattformbetreiber“) bietet Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, ein Business-to-Business-Handelssystem auf dem vom Plattformbetreiber unter https://app.recyfy.com betriebenen Online-Marktplatz (nachfolgend: „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen, zu nutzen. Auf diesem Marktplatz bringt der Plattformbetreiber Anbieter und Abnehmer von Wertstoffen und Abfällen (bspw. Altpapier, Industrieabfall und andere Wertstoffe) (nachfolgend: „Wertstoffe“) zusammen und ermöglicht ihnen den Abschluss von Verträgen (nachfolgend: „Transaktionen“). Der Plattformbetreiber ist selbst lediglich Vermittler, er erhält keinen Besitz oder Eigentum an den Wertstoffen oder Abfällen und wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge zum Austausch der Ware.

1.2 Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die vom Plattformbetreiber im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gemäß Ziffer 4 dieser Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer diese Bedingungen als maßgeblich an.

1.3 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer vom Plattformbetreiber in Textform, regelmäßig per E-Mail, mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

2 Nutzung des Marktplatzes

2.1 Die Nutzung des Portals erfolgt über einen Webzugriff. Dies erfordert eine aktive Internetverbindung.

2.2 Der Nutzer ist berechtigt, mit der vereinbarten Zahl von Benutzern auf den Marktplatz zuzugreifen.

2.3 Die Nutzung des Marktplatzes setzt ein kompatibles PC-System, Smartphone, Tablet oder kompatibles anderes Gerät voraus. Informationen zur Kompatibilität finden sich auf der Website des Plattformbetreibers.

2.4 Der Nutzer ist nicht befugt, technische Beschränkungen des Marktplatzes zu umgehen.

2.5 Datenübergabepunkt für die ein- und ausgehenden Daten des Marktplatzes ist die WAN-Schnittstelle zum Internet des vom Plattformbetreiber betriebenen Portal-Servers.

2.6 Der Plattformbetreiber ist bemüht, eine durchgängige Verfügbarkeit des Marktplatzes sicherzustellen. Eine Garantie für eine durchgängige Verfügbarkeit des Marktplatzes wird nicht übernommen. Ausfallzeiten können sich insbesondere aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten ergeben. Der Plattformbetreiber behält sich Wartungsarbeiten grundsätzlich täglich zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr vor, in dieser Zeit ist eine durchgehende Verfügbarkeit nicht gewährleistet. Der Plattformbetreiber bemüht sich, die Anzahl und Dauer dieser Arbeiten zu beschränken.

3 Leistungen des Plattformbetreibers

3.1 Der Marktplatz ist eine Plattform für Abnehmer und Anbieter von Wertstoffen und Abfällen.

3.2 Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in der:

  1. Bereitstellung der Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gemäß Ziffer 4;
  2. Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch vom Nutzer initiierte Inserate (Gesuche und Angebote) gemäß Ziffer 5.
  3. Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien.

4 Zulassung und Zugang zum Marktplatz, Transaktionsgebühren

4.1 Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Freischaltung des Nutzers durch den Plattformbetreiber. Der Marktplatz steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Freischaltung zur Nutzung des Marktplatzes besteht nicht. Die Freischaltung eines Nutzers steht im freien Ermessen des Plattformbetreibers. Wenn der Nutzer länger als 3 Monate inaktiv ist (kein Login / keine Handelsaktivität), so kann der Plattformbetreiber nach Erinnerung den Nutzer auf inaktiv setzen oder diesen komplett deaktivieren. Dem Unternehmen wird empfohlen, mindestens drei Inserate je Quartal auf dem Marktplatz zu platzieren.

4.2 Der Nutzer hat im Onboarding-Formular unter anderem seine Unternehmens- und Rechnungsdaten anzugeben und nachzuweisen, dass er eine Erlaubnis zum Handeln mit Abfällen, ggf. auch zum Befördern von Abfällen besitzt. Auf Verlangen des Plattformbetreibers muss er im Rahmen des Onboardings oder danach auch weitere Informationen beibringen, die z.B. wegen steuer- oder regulatorischen Vorgaben erforderlich sind. Der Nutzer ist verpflichtet, den Plattformbetreiber eine Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) oder – sofern das elektronische Bescheinigungsverfahren eingeführt wurde – eine elektronische Bestätigung nach § 22f Abs. 1 S. 6 UStG bei der Anmeldung zur Nutzung des Marktplatzes zur Verfügung zu stellen. Für Nutzer aus anderen Ländern als Deutschland ist hier eine dem Regelungsgehalt des deutschen Gesetzes entsprechende Bescheinigung beizubringen.  Die Freischaltung kann unter Vorbehalt und unter der Voraussetzung geschehen, dass das Unternehmen eine Umsatzsteuerbescheinigung innerhalb der nächsten zwei Monate nach Freischaltung beibringt. Entsteht innerhalb dieser Zeit eine Transaktion, behält sich der Plattformbetreiber vor, bei Nichteinhaltung die entstandene Transaktion zu stornieren. Alle Informationen im Profil, Unternehmens- und Handelsprofil und Kontaktprofil sind wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Organisationsadministrator ist Profilinhaber und kann weitere Nutzer einladen, er ist jedoch verpflichtet, diese weiteren Nutzer über Rechte und Pflichten zu informieren und anzuhalten. Außerdem hat der Organisationsadministrator und eingeladene Nutzer regelmäßig Schulungen zu neuen Funktionen zu besuchen. Alle Informationen sind durch den Organisationsadministrator, der das Unternehmensprofil ausgefüllt hat, aktuell zu halten.

4.3 Für Transaktionen fallen Transaktionsgebühren an, die an den Plattformbetreiber zu zahlen sind. Informationen zu den Transaktionsgebühren finden Sie hier. Die vom Nutzer zu zahlende Gebühr richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf der Webseite des Plattformbetreibers und auf dem Marktplatz einsehbar sind. Etwaige Freimengen von Nutzern sind in den ersten drei Monaten nach Freischaltung in Anspruch zu nehmen, da sie ansonsten verfallen. Etwaige weitere dem Unternehmen durch Individualvereinbarung zur Verfügung gestellte zusätzliche Freimengen verfallen innerhalb eines Quartals mit Beginn der Freischaltung der Freimenge. Bei festen Mengen können im Übrigen Staffelpreise für die Vermittlungsgebühr individuell vereinbart werden.

4.4 Die jeweils anfallende Gebühr wird – sofern nicht anders vereinbart – nach Abschluss einer Transaktion vom Plattformbetreiber abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/ im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.

4.5 Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Freischaltung gemäß Ziffer 4.2 gegenüber dem Plattformbetreiber und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben (z.B. Anschrift, Geschäftsführer, etc.) unverzüglich mitzuteilen.

4.6 Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt. Insbesondere kann der Plattformbetreiber den Nutzer diesem die Zulassung entziehen oder dessen Zugang deaktivieren, wenn

  • der Nutzer länger als drei Monate inaktiv ist (kein Login)
  • die Konditionen von einer abgeschlossenen Transaktion nicht eingehalten werden
  • benötigte Unterlagen nicht eingereicht werden
  • Umsatzsteuerbescheinigungen und andere Erlaubnisse nicht eingereicht werden
  • die Daten im Profil nicht stimmen oder nicht aktuell gehalten werden
  • mehrere Schulungen nicht wahrgenommen wurden sowie
  • Daten von Inseraten auf der Plattform zum Abschluss einer Transaktion außerhalb dieser Plattform genutzt werden.

4.7 Alle Nutzerkonten sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird er den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der Plattformbetreiber den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

4.8 Der Plattformbetreiber ist berechtigt, sein Gebührenmodell anzupassen. Hierüber wird der Nutzer informiert und besitzt seinerseits dann das Recht, sein Profil zu deaktivieren.

5 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz

5.1 Nutzer haben die Möglichkeit, Inserate zur Verhandlung einzustellen und verbindliche Angebote abzugeben. Vor der Abgabe besteht für den Nutzer die Möglichkeit, seine Angaben zu korrigieren. Inserate beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar. Den Nutzern ist es nicht erlaubt, an einem von ihrem Unternehmen eröffneten Inserat (Angebot oder Gesuch) als Handelspartner teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Nutzer durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einem Inserat als Handelspartner teilnehmen. Inserate und Gesuche können vom einstellenden Nutzer jederzeit beendet werden. Es ist nicht erlaubt, Geschäfte, die über recyfy inseriert wurden, offline abzuschließen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Nutzer abgemahnt und bei erneutem Verstoß deaktiviert. Das Unternehmen wird über die Zuwiderhandlung informiert. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Plattformbetreiber vorbehalten.

5.2 Handelnde Parteien haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Handelspartner auszuwählen und für deren Inserate verbindliche Angebote oder Gegenangebote abzugeben. Vor Abgabe eines Angebots oder Gegenangebots besteht die Möglichkeit, die vom Nutzer eingegebenen Angaben zu korrigieren. Die abgegebenen Gegenangebote sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des ausgeschriebenen Vertrages. Nutzer haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an Inseraten eingeladen zu werden. Inserate werden regelmäßig auf Marktrelevanz validiert. Nutzer werden dazu angehalten, realistische und marktkonforme Inserate zu formulieren. Bei einer negativen Validierung wird der Ersteller darauf hingewiesen, sein Inserat zu überarbeiten. recyfy kann bei einem nicht marktkonformen Inserat dieses vom Marktplatz entfernen.

5.3 Der Ersteller des Inserats ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote oder Gegenangebote er annehmen möchte. Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn der Ersteller des Inserats das Angebot oder ein konkretes Gegenangebot der anderen Partei durch individuelle Auswahl annimmt. Die Annahme erfolgt über die dem Ersteller des Inserats auf dem Marktplatz zur Verfügung gestellte technische Möglichkeit, auf das Angebot oder Gegenangebot mit einer Annahme zu reagieren.

5.4 Je Quartal hat das angemeldete Unternehmen mindestens Inserate im Umfang von 1.000 Tonnen zu platzieren und 300 Tonnen zu handeln. Handelt der Nutzer nicht in dem genannten Umfang, kann er im Rahmen des Ermessens des Plattformbetreibers in eine funktionseingeschränkte Version versetzt werden. Sobald der Nutzer wieder entsprechende Mengen platzieren möchte, kann er wieder auf die vollfunktionsfähige Version umgeschaltet werden.

5.5 Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzerkontos sind dem Nutzer, zu dem das Nutzerkonto gehört, zuzurechnen. Nutzer sind für alle auf der Plattform durch eines der ihnen zugehörigen Nutzerkonten abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter einem Nutzerkonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

5.6 Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die auf der Plattform des jeweiligen Marktplatzes maßgebliche Systemuhrzeit. Nur innerhalb der vom Ersteller des Inserats vorgegebenen Laufzeit von Inseratenkönnen Angebote oder Gegenangebote abgegeben werden.

5.7 Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalt, Struktur und Funktionalität der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Plattformbetreiber wird die Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.

5.8 Verträge über den Kauf bzw. Verkauf von Wertstoffen und Abfällen über den Marktplatz kommen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Abnehmer zustande und nicht mit dem Plattformbetreiber. Der Plattformbetreiber übernimmt folglich keine Verantwortung für solche Verträge und ist weder Vertreter des Erstellers des Inserats noch des Anbieters oder Abnehmers. Geschäfte, die über recyfy entstanden sind, sind verpflichtend und dienen einer Geschäftsanbahnung. Sollte eine Partei ihrer Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme nicht nachkommen, wird dieses abgemahnt. Bei erneutem Verstoß wird dieser deaktiviert.

6 Bewertungen

6.1 Sofern eine Bewertungsfunktion verfügbar ist, was im Ermessen vom Plattformbetreiber steht, können sich Nutzer gegenseitig und für andere Nutzer sichtbar bewerten, soweit:

  1. die Parteien zuvor ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben und sich die Bewertung hierauf bezieht,
  2. die Bewertung sachlich und wahrheitsgemäß verfasst ist und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere nicht diffamierend, beleidigend oder bedrohend ist, werbende Aussagen enthält oder sonst rechtsverletzend ist.

6.2 Der Plattformbetreiber kann eine Bewertung entfernen, die nicht den Regelungen in Ziffer 6.1 entspricht oder sonst missbräuchlich ist. Eine Verpflichtung in dieser Hinsicht wird nicht übernommen, insbesondere wird der Plattformbetreiber Bewertungen nicht überprüfen, es sei denn der Plattformbetreiber wurde über die Rechtswidrigkeit einer Bewertung ausreichend informiert.

6.3 Im Falle eines Verstoßes kann der Plattformbetreiber Maßnahmen nach Ziffer 7 ergreifen.

7 Sanktionen

7.1 Im Falle konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Gesetz, einer Missachtung der vorliegenden Nutzungsbedingungen, einer Verletzung von Rechten Dritter oder bei Vorliegen eines sonstigen berechtigten Interesses des Plattformbetreibers und unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Nutzer behält sich der Plattformbetreiber das Recht vor

  1. Inserate zu deaktivieren.
  2. in eine funktionseingeschränkte Version umzuschalten und
  3. Nutzer zu verwarnen sowie
  4. vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

7.2 Kommt der Nutzer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht im wesentlichen Umfang nach (steuerliche Unzuverlässigkeit) und wird der Plattformbetreiber hierüber vom Finanzamt des Nutzers nach § 25e Abs. 4 UStG informiert oder erlangt der Plattformbetreiber auf andere Weise Kenntnis von der steuerlichen Unzuverlässigkeit des Nutzers, so ist der Plattformbetreiber berechtigt, den Nutzer fristlos von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen. Der Plattformbetreiber wird in diesen Fällen sämtliche notwendigen technischen Maßnahmen treffen, um eine weitere Nutzung des Marktplatzes zu unterbinden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

8 Pflichten der Nutzer

8.1 Inserate sind unzulässig, wenn

  1. die Angaben im Inserat so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;
  2. das Inserat oder die Transaktion nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere und Gegenstände, deren Angebot und Verkauf unzulässig ist. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, ein solches Inserat unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.

8.2 Der Nutzer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in einem Inserat und in seinem Profil verantwortlich.

9 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge

9.1 Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Der Plattformbetreiber übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Gewährleistung oder Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Wertstoffe. Den Plattformbetreiber trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

9.2 Die Nutzer sind verpflichtet, alle rechtlichen Anforderungen an den Verkauf von Waren über die Plattform und diesbezügliche Informationspflichten einzuhalten. Insbesondere sind die Nutzer verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Genehmigungsvorbehalte bei der Handhabung von Wertstoffen oder Abfällen zu beachten. Finden grenzüberschreitende Verbringungen im Sinne der EG-Abfallverbringungsverordnung statt, sind ausschließlich die Nutzer auf der Grundlage dieser Verordnung als etwaig Notifizierender oder im Rahmen der Vorgaben des sogenannten Anhang VII-Verfahrens als der die Verbringung veranlassende Person anzusehen. Öffentlich-rechtliche Einstufungen von Wertstoffen und Abfällen werden von den Nutzern eigenverantwortlich vorgenommen, gleiches gilt für die Führung von öffentlich-rechtlich vorgegebenen Formularen und Erklärungen. Der Nutzer ist insbesondere verantwortlich für die richtige Einstufung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung sowie dem Basel-Code als auch der DIN EN 643, er ist des Weiteren verantwortlich für die richtige Einstufung von Stoffen als Produkt oder Abfall. Der Plattformbetreiber ist unter keinem Gesichtspunkt als öffentlich-rechtlich Verantwortlicher anzusehen.

9.3 Der Plattformbetreiber kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Dies gilt auch für die Überwachung der Einhaltung etwaiger regulatorischer Anforderungen an die Nutzer (z.B. Vorhandensein einer Erlaubnis zum Handeln mit Abfällen). Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners sowie sonstige Anforderungen an ihn zu informieren.

10 Haftung des Plattformbetreibers

10.1 Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Nutzer deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

10.2 Für vom Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für eine unzutreffende Einstufung von Wertstoffen und insbesondere Abfällen im Hinblick auf die Abfallverzeichnis-Verordnung bzw. im Hinblick auf den europäischen Abfallkatalog und einer damit verbundenen Zuteilung eines konkreten Abfallschlüssels oder die Zuteilung eines unzutreffenden Basel-Codes entsprechend der EG-Abfallverbringungsverordnung. Für die zutreffende Einstufung sind die Nutzer allein verantwortlich zuständig. Eine solche Einstufung hat dabei grundsätzlich durch den Abfallerzeuger zu erfolgen.

10.3 Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

10.4 Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der vom Plattformbetreiber auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.7 Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

11 Fremde Inhalte

11.1 Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (auch durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

11.2 Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Inseraten angebotenen Waren und Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

11.3 Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

11.4 Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Inserate oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

12 Sonstige Pflichten des Nutzers

12.1 Der Nutzer ist verpflichtet,

  1. die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
  2. in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;

12.2 bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;

12.3 Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.

12.4 Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten keine Schadsoftware enthalten. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.

13 Abtretung und Aufrechnung

13.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.

13.2 Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

14 Zahlungsbedingungen

Der Nutzer erhält für den abgeschlossenen Monat auf elektronischem Wege eine Rechnung. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Empfang dieser Rechnung. Die Bezahlung erfolgt im Regelfall elektronisch, in besonderen Fällen kann eine andere Art der Tilgung vereinbart werden

15 Vertragsdauer

15.1 Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Freischaltung des Nutzers durch den Plattformbetreiber gemäß Ziffer 4.

15.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

15.3 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Plattformbetreiber insbesondere

  1. der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
  2. die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug;
  3. der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gemäß den Ziffern 4.2 und 4.3 zu leistender Zahlung um mehr als sechs Wochen;
  4. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

15.4 Jede Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. per E-Mail).

16 Anbindung technischer Systeme

Der Marktplatz kann an ein externes ERP-System (IT-System) angebunden werden. Art und Dauer einer Anbindung wird in einem separaten Projektvertrag beschrieben und abgeschlossen. Für die Durchführung und den Betrieb gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für technische Dienstleistungen. Diese werden dem Projektvertrag beigelegt.

17 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.